Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schoeller Münzhandel GmbH, Stand 11/2008

 

 

1 Umfang und Gültigkeit

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB" genannt) gelten für sämtliche von der Schoeller Münzhandel GmbH (in der Folge "Schoeller Münzhandel" genannt) abgeschlossenen Geschäfte und Vereinbarungen betreffend den Handel mit Münzen, Münzprodukten und Edelmetallen (in der Folge kurz „Produkte"). Andere und/oder diesen widersprechende AGB werden von uns zur Gänze zurückgewiesen, es sei denn diese werden von Schoeller Münzhandel ausdrücklich im Auftragsschreiben bzw. Auftragsbestätigungsschreiben anerkannt. Die AGB von Schoeller Münzhandel sind auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Schoeller Münzhandel und dem jeweiligen Vertragspartner ohne ausdrückliche neue Vereinbarung gültig.

 

1.2 Mündliche Erklärungen, Auskünfte und Empfehlungen von Mitarbeiter und sonstigen Vertretern der Schoeller Münzhandel sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Die Schriftform ist auch bei Ausfolgung einer Kassabestätigung oder bei einem Email gewahrt.

 

1.3 Mit der Aufgabe einer Bestellung im Webshop der Website www.schoeller-muenzhandel.at erklärt sich der Benutzer ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden. Die Benutzung der Website bzw. der Webshops sowie anderer Plattformen im Internet unter anderen Bedingungen als jenen, die in diesen AGB genannt werden, ist nicht möglich.

 

 

2 Angebote, Bestellungen und Vertragsabschluss

 

2.1 Alle Angebote der Schoeller Münzhandel sind unverbindlich und freibleibend. Bestellungen bei Schoeller Münzhandel gelten mit Übermittlung einer Auftragsbestätigung, der Ausfolgung einer Kassabestätigung oder der tatsächlichen Erfüllung der Bestellung durch Schoeller Münzhandel als angenommen. Ab dieser Annahme der Bestellung sind Art und Umfang (sohin insbesondere Menge, Preis und Produkt) des jeweiligen Kaufgegenstandes verbindlich vereinbart, weshalb eine nachträgliche Änderung von Art und Umfang des Kaufgegenstandes durch den Kunden von Schoeller Münzhandel nicht mehr möglich ist.

 

2.2 Schoeller Münzhandel behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Nennung von Gründen abzulehnen oder nur hinsichtlich eines Teiles der bestellten Menge anzunehmen, worüber der Kunde jeweils unverzüglich informiert werden wird. Mündliche oder telefonische Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Schoeller Münzhandel. Schoeller Münzhandel ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Bestellungen von Kunden entweder im Rahmen eines Kauf- oder Kommissionsvertrages zu erfüllen oder als Vermittler an einen Dritten weiterzuleiten. Die in Katalogen, Prospekten oder auf unserer Website oder in Webshops und dergleichen enthaltenen Preisangaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung oder Bestellung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird; sonst gelten die üblichen Marktpreise zum Zeitpunkt des Einlangens der Bestellung, insbesondere der von Schoeller Münzhandel festgesetzte Kassatagespreis.

 

 

3 Preise und Zahlungsbedingungen

 

3.1 Alle Preise werden von Schoeller Münzhandel aufgrund der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebenen Verhältnisse festgelegt. Soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise ab Lager Wien einschließlich Verpackung zuzüglich Umsatzsteuer, Zoll, Versandkosten und Versicherung. Bei Lieferungen in das Ausland trägt der Kunde die jeweils anfallenden Steuern, Gebühren, Zölle sowie die Kosten des Transportes.

 

3.2 Der Kaufpreis ist vom Kunden abzugsfrei entsprechend der getroffenen Vereinbarung zu bezahlen. Die Annahme von Wechsel gilt nicht als Stundung der Kaufpreisforderung.

 

3.3 Für den Fall, dass der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet, kann Schoeller Münzhandel die Erfüllung aufschieben und die eigene Leistung zurückbehalten und bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten sowie sämtliche Kosten, insbesondere Verzugszinsen und vorprozessuale Kosten (Mahnkosten und Rechtsanwaltskosten) vom Kunden fordern (lt Punkt 3.7 dieser AGB).

 

3.4 Für den Fall, dass der Kunde den von Schoeller Münzhandel zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort und auf die bedungene Weise angebotenen Kaufgegenstand nicht annimmt (Annahmeverzug), kann Schoeller Münzhandel bei Nichteinhaltung einer von Schoeller Münzhandel eingeräumten angemessenen Nachfrist durch den Kunden, vom Vertrag zurücktreten sowie sämtliche Kosten, insbesondere entgangener Gewinn und vorprozessuale Kosten (Mahnkosten und Rechtsanwaltskosten) vom Kunden fordern (lt Punkt 3.7 dieser AGB).

 

3.5 Kommt im Fall eines Ratengeschäfts der Kunde mit einer Rate trotz 5-tägigem Respiros in Verzug, so ist Schoeller Münzhandel berechtigt, ausstehende Raten fällig zu stellen (Terminsverlust), und zur Sicherung ihrer Ansprüche die Herausgabe der Produkte zu fordern. Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Schoeller Münzhandel.

 

3.6 Eingeräumte Rabatte, Boni und Skonti sind durch den termingerechten Eingang des vollständigen Kaufpreises bedingt. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden diese nachverrechnet und sind diesfalls sofort zur Zahlung fällig.

 

3.7 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden gelten 12% Verzugszinsen p.a. und der Ersatz der zur zweckentsprechenden Forderungsbetreibung notwendigen Mahnspesen als vereinbart.

 

 

4 Lieferung

 

4.1 Schoeller Münzhandel ist bemüht, vereinbarte Lieferzeiten und Fristen einzuhalten.

 

4.2 Kann Schoeller Münzhandel wegen höherer Gewalt, insbesondere Streiks, politischer Unruhen etc. oder aus anderen von ihr nicht zu vertretenden Gründen, die ihr obliegenden Leistungen innerhalb der Lieferfrist nicht erbringen, so ist diese vom Kunden angemessen zu verlängern. Ist die Lieferung von Produkten von einer Selbstbelieferung von Schoeller Münzhandel abhängig, kommt Schoeller Münzhandel nicht in Verzug, solange die Verzögerung durch eine Lieferverzögerung des Vorlieferanten bedingt ist. Für den Fall, dass eine Selbstbelieferung der Schoeller Münzhandel unterbleibt, ist Schoeller Münzhandel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche des Kunden resultieren. Es sei denn, sie unterbleibt aus einem Umstand, den Schoeller Münzhandel zumindest grob fahrlässig verursacht hat.

 

4.3 Kommt Schoeller Münzhandel im Übrigen mit der Leistung in Verzug, so muss der Kunde Schoeller Münzhandel schriftlich eine Nachfrist von zumindest 4 Wochen setzen. Kommt Schoeller Münzhandel innerhalb dieser Frist der Lieferverpflichtung nicht nach, so hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

 

4.4 Schoeller Münzhandel hat die vereinbarte Frist eingehalten, wenn eine Sendung von Schoeller Münzhandel oder von einem Dritten in Auftrag von Schoeller Münzhandel innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zum Versand gebracht oder vom Kunden oder von Dritten in dessen Auftrag abgeholt worden ist. Die Annahme der Ware durch den Kunden gilt als Genehmigung des Leistungszeitpunktes. Schoeller Münzhandel ist berechtigt, Teillieferungen zu leisten.

 

4.5 Die Gefahr geht spätestens mit Absendung oder Abholung der Produkte an/durch den Kunden oder die von ihm benannten Personen auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen und bei Lieferungen frei Haus sowie bei Transport mit vom Kunden nicht genehmigten Transportmitteln. Verzögert sich der Versand oder die Abnahme in Folge von Umständen, die Schoeller Münzhandel weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht hat, so geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über. In diesen Fällen kann Schoeller Münzhandel die Produkte bei sich oder Dritten, jedenfalls auf Rechnung des Käufers, lagern. Bei Annahmeverzug des Kunden ist Schoeller Münzhandel darüber hinaus berechtigt unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, wobei diesfalls Punkt 3.4 dieser AGB Anwendung findet.

 

4.6 Die Auswahl der Art und des Weges des Versandes stehen, wenn nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird, im sachgemäßen Ermessen von Schoeller Münzhandel. Auf ausdrücklichem Wunsch und auf Kosten des Kunden wird die Sendung auf besonderes Risiko versichert. Dieser Wunsch auf gesonderte Versicherung des Transportgutes ist vom Kunden spätestens zum Zeitpunkt der Bestellung schriftlich zu erklären.

 

 

5 Eigentumsvorbehalt

 

5.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Schoeller Münzhandel. Jede Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung hinsichtlich dieser Produkte zugunsten Dritter ist vor vollständiger Bezahlung ohne schriftliche Zustimmung der Schoeller Münzhandel untersagt. Sofern dennoch ein Weiterverkauf erfolgt, tritt der Kunde mit dem Zeitpunkt des Weiterverkaufes die Kaufpreisforderung an Schoeller Münzhandel ab und/oder übereignet für den Fall der Vereinnahmung von Zahlungen zugunsten dieser Kaufpreisforderung zum Zeitpunkt der Vereinnahmung den vereinnahmten Betrag an Schoeller Münzhandel (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

 

5.2 Ist Schoeller Münzhandel aufgrund eines Eigentumsvorbehaltes eines Vorlieferanten nicht Eigentümer der veräußerten Produkte, so gelten die obigen Bestimmungen sinngemäß als Postulat des Eigentumsvorbehaltes des Vorlieferanten Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist die Vorbehaltsware vom Kunden in ausreichender Höhe auf seine Kosten gegen alle Risiken zu versichern und Schoeller Münzhandel darüber Nachweis zu führen. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware unentgeltlich für Schoeller Münzhandel zu verwahren.

 

5.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden, bei begründeter Annahme, dass Vermögensverfall eingetreten ist oder die Zahlungseinstellung erfolgt ist bzw. droht, hat Schoeller Münzhandel das Recht, die gelieferte Ware vom Kunden zurückzuholen und zu diesem Zweck seine Räume durch Beauftragte zu betreten. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch Schoeller Münzhandel liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde hat Schoeller Münzhandel eine Zahlungseinstellung unverzüglich anzukündigen und gleichzeitig eine Aufstellung der noch vorhandenen Eigentumsvorbehaltswaren, auch, soweit sie verarbeitet sind, und eine Aufstellung seiner Forderungen gegenüber dem Drittschuldnern aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, zu übersenden.

 

 

6 Gewährleistung

 

6.1 Jede Lieferung ist unverzüglich auf ihre einwandfreie Beschaffenheit und Vollständigkeit zu prüfen. Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Produkte geltend zu machen und nachzuweisen. Gewährleistungsansprüche sind vom Unternehmen binnen längstens 6 Monaten geltend zu machen. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

6.2 Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge steht Schoeller Münzhandel das Recht zu, Verbesserung durch Austausch zu begehren. Ist dies nicht möglich, wovon Schoeller Münzhandel den Kunden unverzüglich informieren wird, ist der Kunde nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die wechselseitig erbrachten Leistungen sind diesfalls nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen rückabzuwickeln.

 

6.3 Einvernehmlich wird die Haftung von Schoeller Münzhandel für indirekte Schäden, Folgeschäden, atypische Schäden gleich welcher Art, sowie für den Ersatz von entgangenem Gewinn, verlorenen Daten oder immateriellen Werten ausgeschlossen. Schoeller Münzhandel haftet darüber hinaus nicht für Schäden, die aus dem Missbrauch von übermittelten Daten allenfalls entstehen.

 

6.4 Die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) bleiben durch diese Bestimmungen unberührt. Sofern eine Haftung von Schoeller Münzhandel ungeachtet der vorstehenden Regelungen gegeben sein sollte, beschränkt sich diese in jedem Fall auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

 

 

 

7 Haftung

 

7.1 Benutzer von Websites nehmen zur Kenntnis, dass Schoeller Münzhandel keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit von Websites, Internetshops oder die Störungsfreiheit der betriebenen Internetportale übernehmen kann. Schoeller Münzhandel übernimmt daher unter anderem auch keine Haftung für Schäden, die darauf beruhen, dass aufgrund von technischen Mängeln Angebote nicht oder nicht rechtzeitig abgerufen werden können.

 

7.2 Einvernehmlich wird die Haftung für verspätete oder mangelhafte Datenübermittlung zwischen Kunden und Schoeller Münzhandel ausgeschlossen. Schoeller Münzhandel übernimmt weiters keine Haftung, insbesondere auch nicht gemäß § 1313a ABGB, für Schäden, die dadurch entstehen, dass Angebote auf Websites von Online Handelshäusern gekürzt, verfälscht oder unrichtig erscheinen.

 

7.3 Einvernehmlich wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass Produkte nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort geliefert werden können, weil auf nicht von Schoeller Münzhandel betriebenen Websites Fehlinformationen erteilt werden.

 

7.4 Der Kunde kann das Recht auf Rücktritt vom Vertrag nur dann geltend machen, wenn er selbst alle Bestimmungen dieses Vertrages eingehalten hat.

 

7.5 Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit, einen Vertrag mit Schoeller Münzhandel wegen Irrtums anzufechten. Der Kunde erklärt, dass ihm der wahre Wert der gekauften Produkte bekannt ist und dass er die gekauften Produkte aus besonderer Vorliebe zu diesen Produkten kauft und somit eine Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte nicht stattfindet; er verzichtet darüber hinaus auf Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung.

 

7.6 Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung der Verjährungseinrede gegen Ansprüche von Schoeller Münzhandel aus früher geschlossenen Verträgen oder anderen früher entstandenen Rechtsgründen.

 

7.8 Schadenersatzansprüche gegen Schoeller Münzhandel können nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Eintritt des Schadensfalls bzw. ab Fälligkeit gerichtlich geltend gemacht werden, soweit der Kunde nicht Konsument nach dem KSchG ist.

 

 

8 Aufrechnung und Rückbehaltungsrecht

 

8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen gegen Ansprüche der Schoeller Münzhandel aufzurechnen oder wegen Gegenansprüchen Waren oder Münzen, die an Schoeller Münzhandel zurückzuliefern sind, zurückzuhalten. Diese Bestimmung gilt für Konsumenten nach Maßgabe der Beschränkung des KSchG.

 

 

9 Datenschutz und Zustimmungserklärung

 

9.1 Die Benutzer von Websites nehmen ausdrücklich zustimmend zur Kenntnis, dass die im Zusammenhang mit der Nutzung der von Schoeller Münzhandel betriebenen Website oder anderer Plattformen im Internet erhobenen, insbesondere auch personenbezogenen Daten, EDV unterstützt verarbeitet werden (DVR Nr. 0595870).

 

9.2 Schoeller Münzhandel erklärt, die von ihr erhobenen Daten ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen und an Dritte nicht weiterzugeben. Im Übrigen werden personenbezogene Daten vertraulich und unter Wahrung aller bestehenden und künftigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

 

9.3 Der Kunde erklärt sich mit Vertragsabschluss ausdrücklich bereit, gemäß § 107 TKG 2003 Emails, Telefonanrufe und Post von Schoeller Münzhandel entgegenzunehmen. Diese Zustimmungserklärung kann jederzeit widerrufen werden.

 

 

10 Hinweis auf das Rücktrittsrecht nach § 5e KSchG:

 

10.1 Der Kunde kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder

einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen binnen 7 Werktagen zurücktreten, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist vom Kunden abgesendet wird. Die Rückrittserklärung (wie auch eine allfällige Beanstandung) ist an die Schoeller Münzhandel GmbH, Renngasse 14, 1010 Wien, zu richten. Die Frist beginnt bei Verträgen über Lieferung von Waren mit dem Tag des Eingangs der Waren beim Kunden.

 

10.2 Für den Fall des Rücktritts hat der Kunde die empfangenen Waren zeitgleich mit dem Rücktrittsschreiben an Schoeller Münzhandel zurückzustellen, wobei die Rücksendung der Ware auf Risiko und Kosten des Kunden erfolgt. Nach Einlangen der Ware bei Schoeller Münzhandel erfolgt unverzüglich die Rückerstattung des vom Kunden bereits geleisteten Entgelts. Sofern die Ware vom Kunden nicht (oder nur teilweise) zurückgestellt wird und/oder die rückgestellte Ware in einem verschlechterten Zustand bei Schoeller Münzhandel einlangt, hat der Kunde den dadurch begründeten Schaden von Schoeller Münzhandel unverzüglich nach Geltendmachung zu ersetzen. Schoeller Münzhandel ist berechtigt derartige Schadenersatzansprüche von dem an den Kunden zu leistenden Rückerstattungsbetrag in Abzug zu bringen.

 

 

11 Allgemeines

 

11.1 Sollten irgendwelche Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt.

 

11.2 Rechte und Pflichten aus diesen AGB gelten für mehrere zur ungeteilten Hand und gehen auf allfällige Rechtsnachfolger des Kunden über.

 

11.3 Für die Rechtzeitigkeit von Erklärungen genügt die rechtzeitige Postaufgabe.

 

11.4 Sämtliche Vereinbarungen unterliegen dem österreichischen materiellen Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen.

 

11.5 Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Erfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden.

 

11.6 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen die diesen AGB unterliegen, einschließlich Streitigkeiten hinsichtlich der wirksamen Vereinbarung dieser AGB und/oder solchen, die nach Aufhebung eines derartigen Vertrages resultieren, wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich für 1010 Wien in Betracht kommende Gericht vereinbart. Ausgenommen sind gesetzlich zwingend vorgesehene Zuständigkeitsbestimmungen zugunsten von Verbrauchern.

 

11.7 Der Kunde trägt die Gefahr behördlicher oder verwaltungsrechtlicher Einschränkungen in Bezug auf die Zulässigkeit der Lieferung von Produkten. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige erforderlichen Devisengenehmigungen oder sonstige verwaltungsbehördliche Genehmigungen auf seine Kosten einzuholen.

 

11.8 Die Einhaltung der Geldwäschebestimmungen ist zwingende Grundlage jeder Geschäftsbeziehung von Schoeller Münzhandel. Der Kunde anerkennt dies und ermächtigt Schoeller Münzhandel zur Abgabe aller damit verbundenen Meldungen und sonstigen Erklärungen. Weiters verpflichtet sich der Kunde im jeweils gebotenen Umfang sofern erforderlich bei der Einhaltung aller Geldwäschebestimmungen mitzuwirken.

 

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